Praxis für Psychotherapie Engel

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Bitte beachten Sie, dass ich keinen Kassensitz habe und leider nicht
mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.
Leider sind die Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz
bei einem Kassentherapeuten oft unzumutbar lang.
Wenn Sie keinen ambulanten Psychotherapieplatz bei einem Kassentherapeuten
in einer angemessenen Zeit finden können, dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
die Kostenerstattung einer Behandlung bei einem Therapeuten ohne Kassensitz (wie z.B. bei mir)
bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dies ist das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.
Das Verfahren ist allerdings meist langwierig und häufig erfolglos, da die Krankenkassen
in vielen Fällen die Kostenübernahme ablehnen.

Bitte beachten Sie:
Die Kostenerstattung der Behandlung in einer Privatpraxis muss vor dem Therapiebeginn bei der Kasse
beantragt und genehmigt werden, ansonsten müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen.

Falls Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung durch mich wünschen und wenn Sie hierfür eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, dann finden Sie ausführliche Informationen
zu dem Verfahren unter folgendem Link:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Falls Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gerne
telefonisch oder per Email (unverbindlich und kostenfrei).
Kontakt

Privat Versicherte und Beihilfe

Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist bei den privaten Krankenkassen und bei der Beihilfe unterschiedlich geregelt. Daher ist es empfehlenswert, vor dem Erstgespräch Kontakt mit ihrer Versicherung aufzunehmen und die genauen Konditionen ihres Vertrages zu erfragen und sich die Zusicherung der Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Um Verzögerungen des Therapiebeginns zu vermeiden, lassen Sie sich am besten bereits vorab die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zuschicken.

Selbstzahler

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie als Eltern die Kosten für die Behandlung Ihres Kindes selbst tragen, oder dass Sie als junge erwachsene Person die Kosten für Ihre eigene Behandlung selbst tragen. Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Formalitäten, die vorab zu berücksichtigen sind. Das Honorar richtet sich, wie bei Privatversicherten, nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt (Stand Januar 2022) mindestens 100,55€ pro Therapieeinheit (50 Minuten). Das Honorar kann in Einzelfällen, je nach Aufwand, abweichen. Sie können gerne vorab die Kosten zu den gewünschten Leistungen für Selbstzahler erfahren.